Roland Scheck

Merkblatt für Gesetzesbrecher

Seit der linksalternative Wolff das Polizeidepartement übernommen hat, erhält die Hausbesetzerszene eine ganz neue Essenz. Bisher wurden Hausbesetzer in der rot-grünen Stadt Zürich ausschliesslich gehegt. Neu werden sie auch von höchster Stelle besucht. Niemand geringerer als der Polizeivorsteher selbst gab sich die Ehre, als er auf ein Schwätzchen bei den Besetzern des Altstetter Koch-Areals einkehrte. Oder war es gar ein Familienbesuch? Es wird allenthalben gemunkelt, dass sich auch des Polizeivorstehers Söhne unter den Hausbesetzern befinden. Ob nun Familienbesuch oder einfach herkömmliche Wählerbasispflege, Fakt ist, dass der Polizeivorsteher der Stadt Zürich hochoffiziell Gesetzesbrecher besucht hat. Denn Hausbesetzung erfüllt den Tatbestand von Artikel 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Das ist Hausfriedensbruch.

Wer denkt, dass in einem modernen Rechtsstaat gehandelt würde, wenn ein Gesetzesverstoss vorliegt, macht die Rechnung ohne die Stadt Zürich. Im rot-grünen Zürich entscheidet Rot-Grün selbst, wie die Gesetze anzuwenden sind. Und zwar nach ideologischen Kriterien. Die bösen Autofahrer werden bei der kleinsten Übertretung rigoros bestraft, die guten Velofahrer bei Missachtung der Verkehrsregeln verschont und für die linken Hausbesetzer wird sogar das Gesetz gebogen.

Die Stadt Zürich hat ein Merkblatt «Hausbesetzungen in der Stadt Zürich» herausgegeben, in dem bekannt gegeben wird, dass eine polizeiliche Räumung einer besetzten Liegenschaft nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt wird. Nebst einem gültigen Strafantrag braucht es entweder eine rechtskräftige Abbruch- oder Baubewilligung inklusive Beleg über die unverzügliche Aufnahme der Bauarbeiten, eine in Aussicht gestellte Nutzung der Liegenschaft oder eine Gefährdung der Sicherheit oder denkmalgeschützter Bauteile, damit die Polizei überhaupt reagiert. Ungeheuerlich, denn mit diesem Merkblatt beweist die Stadt Zürich offiziell, dass sie bestehendes Recht zumindest aushöhlt. Die Stadt Zürich ahndet den Tatbestand Hausfriedensbruch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das Merkblatt besagt ausserdem, dass neutrale Stellen gegebenenfalls Unterstützung leisten können, wenn Verhandlungen zwischen den Parteien nicht möglich sind oder zu keinem Ziel führen. Und die Stadt weiss auch, welche Stellen das sein sollen. Auf dem Merkblatt werden die Vereine «Domicil» und «Jugendwohnnetz» angegeben. Beides sind Empfänger öffentlicher Subventionen.

Linke Gesetzesbrecher sollen also nicht den Arm des Gesetzes zu spüren bekommen, sondern die hätschelnden Hände der Sozialindustrie. Und neu auch diejenigen des Polizeivorstehers höchstselbst.

Artikel erschienen am 16.08.2013 im «Der Zürcher Bote»