Roland Scheck

Die Schuldfrage

Als Flüchtling gilt nach der Genfer Konvention eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Hingegen werden wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen oder Armut nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt.

Das ist die Theorie, die Praxis zeigt jedoch, dass das Asylrecht eben genau zu wirtschaftlichen Zwecken missbraucht wird. Hinter den Asylanträgen steht mehrheitlich der Versuch zur Erlangung eines besseren Lebens, was sich auch in den tiefen Anerkennungsquoten widerspiegelt. Alle wissen es, aber der politischen Korrektheit halber wird nichts dagegen getan. Das wissen auch die Asylsuchenden. Die meisten können trotzdem bleiben und auf unsere Kosten leben oder tauchen einfach ab. Selbst als Sans-Papiers wissen sie, dass sie trotz Zuwiderhandlung gegen das Ausländergesetz unbehelligt bleiben und staatliche Leistungen in Anspruch nehmen können.

Als würden diese Tatsachen den Blutdruck des rechtschaffenen Bürgers nicht schon genug hochschnellen lassen, gibt es noch weitere Auswüchse. So dürfen Flüchtlinge doch tatsächlich Reisen ins Ausland unternehmen. Auch in ihr Heimatland, wo sie angeblich verfolgt werden. Dazu braucht es lediglich ein Gesuch beim Staatssekretariat für Migration. In den Jahren 2010 bis 2014 wurden 45 080 Gesuche von Flüchtlingen und Schriftenlosen für Auslandreisen gutgeheissen. Bei den vorläufig Aufgenommenen und den Asylsuchenden wurden 16 812 Begehren bewilligt. Der Schweizer Steuerzahler wünscht einen Happy Trip.

An der Kalkbreitestrasse 8 betreibt die Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich eine Beratungsstelle mit Sprechstunden. Hier könnte die Polizei mit geringstem Aufwand Personen festnehmen, die gegen das Ausländergesetz verstossen. Aber sie tut es nicht. Absichtlich. Dies ganz im Sinne der SP Stadtpräsidentin Corine Mauch, die anlässlich einer Gemeinderatsdebatte erklärte, dass die illegal im Lande verweilenden Ausländer ohne solche Beratungsstellen Angst haben müssten, entdeckt zu werden.

Wer trägt nun die Schuld an diesen Missständen? Den Wirtschaftsflüchtlingen selbst ist kein Vorwurf zu machen. Sie nutzen einfach unsere grenzenlose Naivität aus. Sind die gutmenschlichen Politiker schuld? Auch nicht, denn sie sind ja nur in der Politik, weil sie gewählt wurden. Alles, was in unserem Land geschieht, ist direkt oder indirekt demokratisch legitimiert. Rund 70 Prozent der Bevölkerung – dies ist der Anteil der nicht-SVP Wähler – will diese Zustände. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet, dass man uns auf der Nase herumtanzt. Ansonsten würde sie ja SVP wählen.

Artikel erschienen am 29.05.2015 im «Der Zürcher Bote»