Roland Scheck

Bewusste Täuschung der Bevölkerung oder unentschuldbare Nachlässigkeit im Departement Genner?

Strassenbauprojekt Rosengartenstrasse / Bucheggstrasse

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes führt das Tiefbauamt der Stadt Zürich zur Zeit eine Planauflage des Projekts Rosengartenstrasse / Bucheggstrasse durch.

Die Stadt Zürich plant auf der Rosengartenstrasse und der Bucheggstrasse (den mit bis zu 70'000 Fahrzeugen pro Tag wichtigsten und meistbefahrenen Staatsstrassen auf dem Gebiet der Stadt), im Abschnitt Wipkingerplatz bis Langackerstrasse, einen Spurabbau und die Errichtung dreier lichtsignalgesteuerter Fussgängerstreifen mit Schutzinseln. Zusätzlich soll eine Busbevorzugung an den neuen Lichtsignalen eingerichtet werden.

Die geplanten Massnahmen haben zum Ziel, den motorisierten Individualverkehr künstlich zu stauen und den Verkehrsfluss mittels einer Dosieranlage zusätzlich einzuschränken. Dadurch entstehen Verkehrsverlagerungen ins Quartier, erhöhter CO2-Ausstoss und durch den Reisezeitverlust volkswirtschaftlicher Schaden.

Nebst den erwähnten verkehrsplanerischen Fragwürdigkeiten haben die aufgelegten Pläne gewichtige Mängel, denn sie entsprechen nicht den Tatsachen. Der geplante Spurabbau ist nicht eingezeichnet. Der Ist-Zustand (5 Spuren) wird unterschlagen, indem nur der Zukunftsstatus (4 Spuren) ohne Hinweis auf den Status quo dargestellt wird. Gleiches gilt für den im Amtsblatt publizierten Projektbeschrieb: Der Abbau von einer Fahrspur wird unterschlagen.

Die gute Absicht einer "Mitwirkung der Bevölkerung" nach § 13 wird durch die inhaltlichen Fehler der Ausschreibung kontaminiert. Die zur Mitwirkung Berechtigten werden dadurch krass fehlinformiert. Erfolgte die Ausschreibung in dieser Form nicht bewusst, so ist eine unsaubere, fehlerhafte Ausschreibung an dieser sensiblen Verkehrsader mit Nichts zu entschuldigen und muss zu Konsequenzen führen.

Der formellen Korrektheit halber hat die SVP Kreispartei 10 trotzdem eine materielle Einwendung beim Tiefbauamt deponiert. Eine Weiterführung der Planauflage ist aber unter diesen Umständen nicht vertretbar.

Die SVP der Stadt Zürich fordert, die Projektausschreibung und die Planauflage umgehend zu sistieren, den Projektbeschrieb und die Pläne zu korrigieren und das Projekt unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen neu aufzulegen. Desweitern ist in der Neufassung auf sämtliche Elemente zu verzichten, die den Verkehrsfluss auf der Nord-West-Achse der Stadt Zürich absichtlich behindern.

Medienmitteilung erschienen am 14.11.2011
Artikel erschienen am 18.11.2011 im «Der Zürcher Bote»

Nach oben