Roland Scheck

Vorläufig Aufgenommene und ihre Identitäten

INTERPELLATION von Roland Scheck (SVP, Zürich) und René Isler (SVP, Winterthur) vom 03.10.2016

In sieben grossen Gemeinden im Kanton Zürich haben Exekutivmitglieder die Einwohnerregister nach den Geburtsdaten der ihnen zugewiesenen vorläufig Aufgenommenen untersucht. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt:

Im Durchgangszentrum der Gemeinde T wurden von den Asylbewerbern rund 30 Prozent offiziell am 1. Januar geboren.

In der mittelgrossen Gemeinde U haben 44 Prozent der vorläufig Aufgenommenen das Geburtsdatum 1. Januar in den amtlichen Dokumenten.

In den beiden Gemeinden V, W und X mit je etwas weniger als 20 000 Einwohnern haben 13 bzw. 15 Prozent der vorläufig Aufgenommenen das Geburtsdatum 1. Januar.

In der Grossgemeinde Y mit mehr als 20 000 Einwohnern haben 40 Prozent der vorläufig Aufgenommenen Geburtsdatum 1. Januar.

In der Grossgemeinde Z mit mehr als 20 000 Einwohnern sind 20 Prozent der vorläufig Aufgenommenen mit Geburtsdatum 1. Januar verzeichnet.

Die betroffenen Personen weisen die verschiedensten Nationalitäten auf.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie lässt sich das erklären?
  2. Haben die Behörden sichere Kenntnis von der Identität all derjenigen Personen, bei denen das Geburtsdatum 1. Januar in die Ausweise Eingang gefunden hat und so über ein Aufenthaltsrecht auf dem Territorium der Schweiz/des Kantons Zürich verfügen?
  3. Erfüllt das Verhalten dieser Personen einen Straftatbestand?
  4. Wie viele der anerkannten Flüchtlinge im Kanton Zürich sind offiziell am 1. Januar geboren?
  5. Wie viele der Personen, die sich momentan in einem Asylverfahren befinden, sind im Kanton Zürich offiziell am 1. Januar geboren?