Roland Scheck

Ausstellung von Aufenthaltsbewilligungen durch das Migrationsamt im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU

ANFRAGE von Konrad Langhart (SVP, Oberstammheim) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 07.07.2014
Die Einwanderung in die Schweiz und in den Kanton Zürich im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und die dazu notwendigen Erteilungen von Aufenthaltsbewilligungen sind mindestens im Kanton Zürich zu einem Massengeschäft geworden. Das Zürcher Migrationsamt stellte offenbar im Jahr 2013 ganze 84327 Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige von EU- und Efta-Staaten aus. Das sind 383 pro Arbeitstag. Wer im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B ist, die fünf Jahre gilt und in der Regel problemlos verlängert wird, hat auch sofort Anspruch auf Sozialhilfe. Die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung ist also in jedem Fall attraktiv und birgt daher auch ein offensichtliches Missbrauchspotenzial.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Ist sich die Regierung des Problems fiktiver Arbeitsverhältnisse bewusst? Was tut der Kanton, um den Missbrauch zu bekämpfen?
  2. Ist das Migrationsamt angesichts der riesigen Anzahl von Gesuchen in der Lage, jeden Fall mit der nötigen Seriosität zu prüfen? Wie viele Fälle wickelt ein Mitarbeiter pro Arbeitstag ab? Kann garantiert werden, dass die Gesuche nicht einfach durchgewinkt werden?
  3. Wie weit verhindert der Datenschutz eine wirksame Kontrolle? Kann der nötige Datenaustausch zwischen den involvierten Amtsstellen gewährleistet werden?
  4. Wie viele Fälle sind der Regierung bekannt, in denen versucht wurde, im Rahmen der Personenfreizügigkeit (PFZ) eine Aufenthaltsberechtigung im Kanton Zürich widerrechtlich zu erlangen?
  5. Wie viele Bewilligungen wurden seit Beginn der PFZ aufgrund falscher Angaben oder fiktiver Arbeitsverträge verweigert? Wie viele Bewilligungen wurden nachträglich widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erlangt wurden? Sind die betroffenen Personen des Landes verwiesen worden? 

KR-Nr. 178/2014