Roland Scheck

Einwanderung in den Sozialstaat

ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 30.09.2013
Zahlreiche Gemeinden machen die Erfahrung, dass sich Personen aus dem Ausland bei einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen anstellen lassen, um so an eine Aufenthaltsbewilligung zu gelangen. Die Nationalität der Firmeneigentümer und jene der Zuwanderer sind in der Regel identisch. Nach wenigen Wochen verliert der via Arbeitsvertrag Eingewanderte seine Stelle und bezieht fortan Sozialhilfe.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen, wobei diese Anfrage keinerlei Überschneidungspunkte mit KR 289/2013 aufweist; hierbei wird ausschliesslich nach Personen gefragt, die via Arbeitsvertrag zu einer ausländerrechtlichen Bewilligung gelangt sind:

  1. Wie viele ausländische Personen sind in den Jahren 2008 – 2012 dem Migrationsamt ZH gemeldet worden, welche innert 6 Monaten - nach Zuzug in die Schweiz - ihre Arbeitsstelle verloren haben?
  2. Besteht seitens des RAV oder des Arbeitgebers eine Meldepflicht der Arbeitslosen an das Migrationsamt ZH? Falls nein, weshalb nicht?
  3. Wie viele 5-Jahres-Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürger wurden nach Verlust des Arbeitsplatzes in eine L-Bewilligung zur Stellensuche umgewandelt?
  4. Wie viele EU-Bürger bezogen in den Jahren 2008 - 2012 Sozialleistungen, insb. Fürsorgeleistungen und wie hoch waren die Kosten der entrichteten Sozialleistungen? (Bitte um Auflistung nach Nationalität)
  5. Wie viele Drittstaatsausländer bezogen in den Jahren 2008 - 2012 Sozialleistungen, insb. Fürsorgeleistungen und wie hoch waren die Kosten der entrichteten Sozialleistungen ? (Bitte um Auflistung nach Nationalität)