Roland Scheck

Öffentliche Planauflage im Zusammenhang mit den geplanten Massnahmen auf der Rosengarten- und Bucheggstrasse

Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Martin Bürlimann (SVP) vom 09.11.2011
Die Stadt Zürich plant auf der Rosengarten- und der Bucheggstrasse (den mit bis zu 70’000 Fahrzeugen pro Tag wichtigsten und meistbefahrenen Staatsstrassen auf dem Gebiet der Stadt), im Abschnitt Wipkingerplatz bis Langackerstrasse, einen Spurabbau und die Errichtung dreier Lichtsignalgesteuerter Fussgängerstreifen mit Schutzinseln. Zusätzlich ist eine Busbevorzugung an den neuen Lichtsignalen geplant.

Die geplanten Massnahmen haben zum Ziel, den motorisierten Individualverkehr künstlich zu stauen und den Verkehrsfluss mittels einer Dosieranlage zusätzlich einzuschränken. Nebst erhöhtem CO2-Ausstoss entsteht durch den Zeitverlust den Verkehrsteilnehmern grosser volkswirtschaftlicher Schaden.

Nun ist das Projekt gemäss Artikel 13 des Strassengesetzes (722.1) zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert worden.

Nebst den erwähnten verkehrsplanerischen Fragwürdigkeiten haben die aufgelegten Pläne formelle Mängel, denn sie entsprechen nicht den Tatsachen. Der geplante Spurabbau ist nicht eingezeichnet. Der IST-Zustand (5 Spuren) wird unterschlagen, indem nur der Zukunftsstatus (4 Spuren) ohne Hinweis auf den status quo dargestellt ist (Auflagenplan Nr. 08-097-413, gemäss Art. 13 StrG, Rosengarten-/Bucheggstrasse, Wipkingerplatz bis Langackerstrasse). Gleiches gilt für den im Amtsblatt publizierten Projekt-beschrieb: der Abbau von einer Fahrspur wird unterschlagen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Aus welchem Grund wird der geplante Spurabbau im Rahmen der öffentlichen Planauflage unterschlagen?
  2. Wird das Tiefbauamt der Stadt Zürich die Projektausschreibung und die Planauflage sistieren, den Projektbeschrieb und die Pläne zu korrigieren und das Projekt unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen neu aufzulegen?
  3. Wie hoch belaufen sich die Kostenschätzungen respektive der Kostenvoranschlag für die gesamten Projektkosten (inklusive aller aufgelaufenen Kosten für Planung, Bau und Öffentlichkeitsarbeit) dargelegt in Form einer Vollkostenrechnung, inklusive aller Kosten für die involvierten staatlichen Stellen, für dieses nach Art. 13 StrG aufgelegte Projekt?

GR-Nr. 2011/425