Roland Scheck

Verharmlosung und Nachlässigkeit bei Katastrophenschutzmassnahmen

INTERPELLATION von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 13.05.2013
Nach Beantwortung der Anfragen KR-Nr. 88/2013 (Mängel bei der Schutzraumzuweisung in Gemeinden des Kantons Zürich) und KR-Nr. 91/2013 (Personelle Besetzung von Katastrophenstäben) muss die Frage in den Raum gestellt werden, ob nicht auf verschiedenen Behör-den- und Verwaltungsstufen im Kanton Zürich eine gewisse Nonchalance betreffend Bevölkerungsschutz und minimaler Katastrophenschutzmassnahmen walten gelassen wird.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass bei berufsbedingter Abwesenheit des Sicherheitsvorstandes und/oder des Leiters Führungsstab einer Stadt oder grösseren Gemeinde im Krisen- oder Katastrophenfall mittels «Aufgabenpriorisierung und einer zweckmässigen Regelung der Stellvertretung» die reibungslose Funktionsfähigkeit der entsprechenden Führungsorgane und -stäbe weiter gewährleistet ist? Ist es gemäss Auffassung des Regierungsrates akzeptabel, wenn solche Stäbe, auch in Katastrophenlagen, partizipativ operieren und die Führung des Stabes innerhalb eines solchen Gremiums unter den einzelnen Mitgliedern aufgeteilt wird?
  2. Wann hat im Kanton Zürich das letzte Mal eine systematische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der zivilen Führungsstäbe aller grösseren Gemeinden und der Städte stattgefun-den und wann ist deren systematische Überprüfung wieder geplant? Innert welcher Frist stellt der Kanton Zürich sicher, dass die Funktionsfähigkeit aller Schutzanlagen und der Führungsinfrastruktur sichergestellt ist oder wiederhergestellt wird?
  3. Von welchen möglichen Katastrophenszenarien geht der Regierungsrat für unseren Kanton aus und mit welchen Vorwarnzeiten rechnet er?
  4. Weshalb schliesst der Regierungsrat, wovon aufgrund seiner Antwort auf KR-Nr. 88/2012 (Mängel bei der Schutzraumzuweisung in Gemeinden des Kantons Zürich) auszugehen ist, atomare und chemische Unfälle, Katastrophen und terroristische Überfälle in seinen Krisenszenarien als höchst unwahrscheinlich aus oder sieht er solche Szenarien nur als nachrangige Bedrohung an, indem er beim Bezug der Schutzräume vor allem auf «bewaffnete Konflikte» hinweist?
  5. Aus welchen Überlegungen ist der Regierungsrat der Meinung - behördliche Verordnungen hin oder her -, dass es realistisch und aufgrund der von seinen Experten erstellten Katastrophenszenarien vertretbar ist, die Schutzraumzuweisungen in unserem Kanton im Fall der Fälle durch die Gemeinden und Städte noch ausdrucken zu lassen, respektive erst dannzumal vorzunehmen? Wer soll und kann die Zuweisungen dannzumal noch innert vertretbarer, nützlicher Frist vornehmen?