Roland Scheck

Verkehrskontrollen für Velofahrende, Kontrollaufwand und Bussenpraxis

Schriftliche Anfrage von Kurt Hüssy (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 29.05.2013
Die Stadtpolizei Zürich führt regelmässig Verkehrskontrollen durch. Am augenscheinlichsten sind Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen beim ruhenden Autoverkehr. Sicherlich werden aber auch andere Verkehrsteilnehmer kontrolliert und gebüsst.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Wie viel Polizeipersonal bzw. wie viele jährliche Personentage Aufwand werden in der Stadt Zürich zur Kontrolle des Veloverkehrs eingesetzt und wie viele für die Kontrolle des Autoverkehrs (inkl. des ruhender Verkehrs)?
  2. Wie hoch war die jährliche Bussensumme beim Veloverkehr im Vergleich zum Autoverkehr in den Jahren 2008-2012? (Bitte um Gegenüberstellung der Beträge pro Kalenderjahr).
  3. Wie viele Velofahrende wurden in den Jahren 2008 – 2013 durch die Polizei kontrolliert und wie viele davon gebüsst? Von welcher Art waren die häufigsten Übertretungen?
  4. Gibt es interne Anweisungen irgendwelcher Art, betreffend Kontrolle des Veloverkehrs Zurückhaltung zu üben? Falls ja: wer hat diese zu Handen von wem und aus welchen Gründen erlassen?
  5. Weshalb werden Orte, die besonders dafür bekannt sind, dass sich Velofahrende systematisch nicht an die Verkehrsregeln halten (z.B. Schmiede Wiedikon, etc.), nicht häufiger kontrolliert?
  6. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass die laissez-faire Haltung das Image der Velofahrenden in der Bevölkerung in Mitleidenschaft zieht und welche Massnahmen gedenkt er inskünftig dagegen zu ergreifen?
  7. Werden die Mitarbeitenden von der Kontrolle ruhender Verkehr auch für die Kontrolle des Veloverkehrs eingesetzt? Falls ja, wie viel Prozent des total geleisteten Arbeitsaufwands der KRV fallen derzeit auf die Kontrolle des Veloverkehrs?
  8. Wird der Stadtrat die heutige Praxis der Veloverkehrskontrollen beibehalten oder gibt es Pläne, diese inskünftig zu ändern bzw. zu intensivieren? 

GR-Nr. 2013/198