Roland Scheck

Bekanntgabe der Herkunft sowie Aufenthaltskategorie von Täterinnen und Tätern bei Straftaten

Postulat von Kurt Hüssy (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 13.03.2013
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie die städtischen Behörden bei ihren Informationen über Straftaten verpflichtet werden können, analog zur Praxis der Staatsanwaltschaft, die Herkunft von Täterinnen und Tätern bekannt zu geben, und zwar aufgeschlüsselt nach schweizerischen Staatsangehörigen, eingebürgerten schweizerischen Staatsangehörigen unter Angabe des Herkunftslands und ausländischen Personen unter Angabe des Herkunftslands und der Aufenthaltskategorie.

Begründung:
Über 50 Prozent der Straftaten in der Schweiz gehen auf das Konto von Ausländern. Gemessen am prozentualen Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung steht dieser viel zu hohe Anteil der Straftaten noch in einem viel schlechteren Verhältnis. Zusätzlich weiter verfälscht werden die Angaben, weil eingebürgerte Ausländer, die eine Straftat begehen, als Schweizer Straftäter in der Statistik aufgeführt werden.

Immer wieder heisst es in Polizeimeldungen, der Täter sei ein Schweizer, bis sich nach Recherchen herausstellt, dass der Täter in Tat und Wahrheit einen Migrationshintergrund hat und eingebürgert wurde. Dies kommt einer Fehlinformation gleich.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf diese wichtigen Informationen, damit sie sich ein Bild machen können. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind es schlussendlich, die mit ihren Steuern und/oder Versicherungsprämien für Schäden von Straftätern und deren Weiterbehandlung (Polizei, Justiz usw.) aufkommen müssen. 

GR-Nr. 2013/85