Roland Scheck

Ausgleichszahlungen des Kantons Zürich an die Städte Zürich und Winterthur

ANFRAGE von Roger Liebi (SVP, Zürich), Roland Scheck (SVP, Zürich) und Konrad Langhart (SVP, Oberstammheim) vom 12.03.2018

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 wurden auch Massnahmen im Zusammenhang mit dem Zürcher Finanzausgleich angekündigt und mit Vorlage 5340/2017 dem Kantonsrat bzw. dessen Gremien vorgelegt.
 
Im Zuge der demographischen Entwicklung, der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und der Wirtschaftszentren im Kanton, der finanziellen Entwicklung des Kantons und den zugehörigen politischen Schwerpunkten (z.B. Steuerreform) sind insbesondere auch die hohen Zahlungsströme an die beiden Städte Winterthur und Zürich von Interesse.
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
 
  1. Wie hoch waren die Nettozahlungen des Kantons Zürich an die Städte Zürich und Winterthur im Rahmen von Finanzausgleich, Ressourcenausgleich, Sonderlastenausgleich, topographischem Sonderlastenausgleich, Zentrumslastenausgleich, Soziallastenausgleich, etc. (je nach Begrifflichkeit der Jahre 1990 - 2017)? Wir bitten um tabellarische Aufstellung aller Zahlungen in diesem Zusammenhang nach Jahr und Stadt. 
  2. Welche anderen, unter Punkt 1 nicht bzw. in den Bezugsjahren noch nicht inbegriffenen, Zahlungen für z. Bsp. Kulturinstitute (z. Bsp. Opernhaus), Strassenunterhalt, Polizei, etc. erfolgten in den Jahren 1990 - 2017 an die beiden Städte Winterthur und Zürich direkt an die entsprechenden Institute, indirekt via Lotteriefonds oder direkt an die Städte? Bitte um tabellarische Aufstellung nach Jahr und Stadt. 
  3. Ist die Aussage richtig, dass das Zürcher Opernhaus ursprünglich ganz oder zumindest teilweise von der Stadt Zürich subventioniert wurde? Wenn ja, hat der Regierungsrat Kenntnis von den Beiträgen der Stadt Zürich ab 1990 bis zur vollständigen Übernahme der Beiträge durch den Kanton Zürich? Seit wann wird das Opernhaus direkt und vollständig durch den Kanton subventioniert? 
  4. Welche Vorgaben macht der Kanton den Städten in Bezug zur Verwendung dieser Gelder? 
  5. Was erachtet der Regierungsrat als effektive Zentrumslast, im Sinne der zum Funktionieren der Städte zwingenden Tätigkeiten, die auch dem übrigen Kanton einen Mehrwert bringen und im Rahmen dieses Ausgleichs von den Städten zur Verfügung gestellt werden müssen? 
  6. Was erachtet der Regierungsrat als Zentrumsnutzen? 
  7. Inwieweit tragen die Städte Zürich und Winterthur die mittel- und langfristige Finanz- und Volkswirtschaftspolitik des Kantons Zürich mit? 
  8. Wo sieht der Regierungsrat Handlungsfelder in der Beziehung zu den beiden grössten Zürcher Städten im Hinblick auf die künftigen wirtschaftlichen Herausforderungen der Schweiz und des Kantons?  
  
KR-Nr. 74/2018