Roland Scheck

Beiträge und Dienstleistungen für mittellose Hundehalter sowie Einhaltung der tierschützerischen Verpflichtungen

Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Urs Fehr (SVP) vom 08.01.2014
In der Stadt Zürich ist zu beobachten, dass auffallend viele randständige Personen Hunde mit sich führen. Oft sind das pro Person gleich mehrere Hunde, was die Existenz eines Anreizsystems vermuten lässt. Zudem werden diese Hunde oft nicht tiergerecht gehalten oder behandelt. Zum Teil sind Tiere unterernährt (sichtbare Rippen), ungepflegt (u.a. Fellpflege) und haben ungenügenden Zugriff auf frisches Wasser oder können sich nicht ausreichend abkühlen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Müssen mittellose Hundehalter die komplette Hundesteuer entrichten? Gibt es Ausnahmeregelungen oder Ausnahmefälle? Falls ja, welche?
  2. Falls die Hundesteuer durch mittellose Hundehalter nicht bezahlt wird, welche Konsequenzen muss der Halter rechnen? Wie wird dies in der Praxis gehandhabt?
  3. Erhalten randständige Personen irgendwelchen Zustupf oder andere Sonderleistungen, wenn sie einen oder mehrere Hunde halten?
  4. Welche städtischen Institutionen und Einrichtungen leisten zusätzliche Beiträge oder andere zusätzliche Leistungen an mittellose Hundehalter?
  5. Unter welchen Bedingungen werden diese Beiträge oder Dienstleistungen entrichtet und von welcher Höhe und Periodizität sind diese pro Hund?
  6. Werden finanzielle Beiträge oder andere zusätzliche Leistungen auch an drogenabhängige Hundehalter entrichtet? Falls ja, welche?
  7. Besteht irgendeine Beschränkung der maximalen Anzahl gehaltener Hunde für mittellose oder randständige Personen?
  8. Welche Auflagen werden an die Auszahlung der Beiträge oder allfälligen Leistungen geknüpft?
  9. Bestehen weitere nicht-monetäre Leistungen für mittellose Hundehalter (z.B. kostenlose veterinäre Konsultationen/Behandlungen, Impfungen, Hundeschule)?
  10. Wie beurteilt der Stadtrat den tierschützerischen Aspekt, dass Personen, die kaum in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, Hunde halten (Tierhaltung erfordert generell hohes Verantwortungsbewusstsein)?
  11. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die Tiere artgerecht und gemäss den gesetzlichen Verpflichtungen gehalten werden?
  12. Werden die Voraussetzungen für das Halten von Hunden (§ 6-8 Hundegesetz HuG) bei mittellosen Hundehaltern kontrolliert? Insbesondere, ob die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. Franken mittels Nachweis vorhanden ist?
  13. Oft werden Hunde an verkehrsreichen Strassen von randständigen Personen nicht angeleint, trotz Leinenpflicht gemäss §11 HuG. Welche Massnahmen unternimmt die Stadt dagegen?
  14. Führt die Stadtpolizei regelmässig Kontrollen bei randständigen Personen mit Hunde durch, um abzuklären, ob die Hunde als Bettelzweck missbraucht werden, ein Chip vorhanden ist, die Hundesteuer bezahlt worden ist, und ob der Hund genügend ernährt und gepflegt wird?
  15. Müssen mittellose Hundehalter die obligatorischen Hundekurse besuchen? Falls ja, wie werden diese finanziert? Werden Sanktionen bei Versäumnis der Kurse ergriffen? Wurden in diesem Zusammenhang auch schon Hunde beschlagnahmt?