Roland Scheck

Eigentalstrasse - wie weiter?

DRINGLICHE ANFRAGE von Michael Welz (EDU, Oberembrach), Werner Scherrer (FDP, Bülach) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 30.06.2014
Seit bald 1 1/2 Jahren ist die sanierungsbedürftige Eigentalstrasse gesperrt. Nicht nur einzelne Gemeinden, sondern die ganze Landregion rund ums Eigental erfährt seit der Sperre infolge des Ausweichverkehrs eine massiv grössere Verkehrsbelastung. Nach dem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 3. April 2014 erwarten die Bevölkerung, die Gemeinden und die ganze betroffene Region, dass die Strasse unter Beachtung des Naturschutzes so rasch wie möglich saniert und wieder geöffnet wird. Gemäss Verwaltungsgerichtsurteil kommt der Eigentalstrasse eine überkommunale Bedeutung zu. Das Gericht überträgt der Baudirektion dabei eine wichtige Rolle. Betroffen ist jedoch auch das Amt für Verkehr in der Volkswirtschaftsdirektion.

Es liegt leider auf der Hand, dass die Gemeinde Kloten, die mit ihrem eigenmächtigen Vorge-hen alles ausgelöst hat, kein grosses Interesse an einer sofortigen Sanierung ihres Strassenab-schnittes hat. Gemäss Verwaltungsgerichtsurteil muss Kloten zusammen mit Nürensdorf als Leitbehörde fungieren.

Die Gemeindepräsidien von Embrach, Lufingen, Bassersdorf, Rorbas, Freienstein-Teufen und Oberembrach fordern deshalb in ihrem Schreiben von Mitte Juni 2014 den Regierungsrat auf, aufgrund der überkommunalen Bedeutung der Eigentalstrasse nun den inhaltlichen Lead in Sachen Eigental zu übernehmen. Auch fordern sie einen klaren Zeitplan der Regierung, bis wann was und vom wem entschieden wird.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen:
  1. Wann kann die Bevölkerung - ohne Berücksichtigung allfälliger Rechtsmittelverfahren - mit der Wiedereröffnung der Eigentalstrasse rechnen?
  2. Gedenkt der Regierungsrat einen Terminplan für die eigenen Entscheide zu erstellen, wie dies die Gemeindepräsidenten in ihrem offenen Brief forderten? Wenn nein, warum nicht?
  3. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass aufgrund der überkommunalen Bedeutung der Strasse und der Schutzobjekte der Kanton für die Erstellung und den Unterhalt der Amphi-bienschutzmassnahmen zuständig ist?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, seine negative Antwort in der Anfrage KR-Nr. 3/2013 gestützt auf das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 3. April 2014, zu revidieren und nun doch Naturschutzbeiträge für Amphibientunnels zu sprechen?
  5. Werden im koordinierten Verfahren auch die verkehrlichen Aspekte sowie die Auswirkungen der Eigentalstrasse auf das Verkehrsaufkommen der Region in die Überlegungen miteinbe-zogen werden?
  6. Wie stellt der Regierungsrat die inhaltliche Koordination zwischen den verkehrlichen Interessen (Volkswirtschaftsdirektion) und dem Naturschutz (Baudirektion) sicher?
  7. Wer ist für die jeweiligen Abklärungen (Verkehr/Naturschutz etc.) das federführende Amt?
  8. Wer entscheidet abschliessend über das Schicksal der Eigentalstrasse?
  9. Braucht es noch zusätzliche Gutachtensaufträge und wenn ja, welche? Wenn ja, warum wurden diese nicht früher in Auftrag gegeben?
  10. Wie gedenkt der Regierungsrat vorzugehen, damit die Strassenbenutzung für die Zukunft abgesichert ist?