Roland Scheck

Lärmbelastung und Littering rund um den Idaplatz, behördliche Praxis bezüglich den Bewilligungen und Kontrollen

Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Marina Garzotto (SVP) vom 22.08.2012
Der Idaplatz hat sich zu einem Brennpunkt hinsichtlich massiver nächtlicher Lärmbelastung und Littering entwickelt, dies insbesondere durch die drei am Platz gelegenen Gastronomiebetriebe, welche seitens der zuständigen Behörden über eine nächtliche Boulevard-Aussenbetriebsbewilligung bis 24:00 / 00:30 Uhr verfügen. Um diese Betriebszeiten kümmern sich jedoch weder die Bars noch die Gäste. Die Anwohner werden in ihrer Nachtruhe regelmässig bis in die Morgenstunden durch Gejohle, Gegröle, betrunkene Heiterkeit und Musik aus Autos gestört. Auch treffen sich ganze Gruppen, die mit Dosenbier-Taschen und Grills auf den Platz strömen, und bis weit nach Mitternacht Parties feiern.

Die Stadt Zürich gibt der polizeilichen Bekämpfung der systematischen Nachtruhestörungen auf dem Idaplatz offensichtlich keine Priorität, denn die Polizeipräsenz ab 23:00 bis 02:00 Uhr ist völlig inexistent, abgesehen von sehr sporadischen und zügigen Vorbeifahrten ohne Aussteigen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Weshalb werden durch die Behörden der Stadt Zürich trotz der klaren Regelung der Nachtruhe in der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) Boulevard-Aussen-Betriebsbewilligungen bis 24:00 / 00.30 in Wohnzonen erteilt?
  2. Wie ist es dazu gekommen, dass das Wohngebiet um den Idaplatz zur Empfindlichkeitsstufe III (an-statt wie üblich ES II) zählen soll?
  3. Weshalb zeigt die Stadt im Fall Idaplatz kein Interesse, ihre eigene Polizeiverordnung durchzusetzen, obwohl allseits bekannt ist, dass sich die Bars am Idaplatz und ihre Gäste nicht um diese Nachtruhe-Vorschriften kümmern und ihnen in keiner Weise Folge leisten?
  4. Wie oft kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Boulevard-Betriebsbewilligung der Gastronomiebetriebe sowie die Einhaltung der APV?
  5. Wie viele polizeiliche Massnahmen wie Verzeigungen, etc. sind in den Jahren 2011 und 2012 bisher eingeleitet worden? (bitte um Auflistung).
  6. Weshalb wird es den Bars am Idaplatz erlaubt, ihre ausgesprochen helle und Gäste anziehende Aussenbeleuchtung teilweise die ganze Nacht hindurch in Betrieb zu lassen?
  7. Welche Rechtsgrundlage spricht gegen ein Abschalten bzw. Dämmen der Idaplatz-Beleuchtung während der Nacht?
  8. Weshalb werden die Gastronomiebetriebe in anderen Stadtteilen konsequent durch die Polizei kontrolliert und bereits kleinste Verstösse bestraft, während dies auf dem Idaplatz in keiner Art und Weise erfolgt?
  9. Weshalb werden die Aussen-Betriebsbewilligungen der Gastronomiebetriebe nicht der geltenden APV angepasst bzw. entsprechend verschärft, obwohl die Probleme am Idaplatz den Behörden seit geraumer Zeit bekannt sind?
  10. Wie gedenkt der Stadtrat gegen das massive Littering auf dem Idaplatz, in den umliegenden Strassen und auf Häuser- und Baumteilen vorzugehen?
  11. Wie hat sich der Reinigungs- und Entsorgungsaufwand (Tonnen, Personalaufwand, Finanzaufwand) im Raum Idaplatz innerhalb der letzten zwei Jahre entwickelt?
  12. Wie beurteilt der Stadtrat in Anbetracht der massiven Zunahme von Littering, Reinigungs- und Entsorgungsmassnahmen sowie Lichtemissionen die Veränderung der Ökobilanz im Raum Idaplatz?
  13. Wie steht der Stadtrat zur These der Autoren, dass die unhaltbaren Zustände am Idaplatz bewusst toleriert werden, um dem übergeordneten Interesse des Stadtrats, gezielt «Plätze zu beleben», Rechnung zu tragen?
  14. Laut behördlicher Auskunft wird Sicherheit Intervention Prävention SIP Zürich sich in den kommenden Wochen dem Idaplatz «widmen», ihn «zu erspüren» und die «gesellschaftspolitische Problematik einzufangen» versuchen. Welches sind die Überlegungen des Stadtrats, eine für Randständige, Vandalismus und Drogensüchtige zuständige Behörde für Ruhe und Ordnung auf städtischen Plätzen sorgen zu lassen und nicht die Polizei?

GR-Nr. 2012/310