Roland Scheck

«ÖV Initiative» verlangt das Verursacherprinzip

Die rot-grüne Verkehrspolitik der Städte Zürich und Winterthur hat zur Folge, dass das Angebot des öffentlichen Verkehrs in Mitleidenschaft gezogen wird. Um die Servicequalität zu erhalten, entstehen immense Mehrkosten, die solidarisch durch alle Gemeinden des Kantons Zürich getragen werden müssen. Die «ÖV Initiative» will dies korrigieren.

Rot-Grün hat sich dem ideologischen Kampf gegen den Autoverkehr verschrieben. Als probates Mittel sieht man die Schikanierung der Autofahrer. Mit der schrittweisen Umsetzung von immer mehr Pförtneranlagen, Spurreduktionen, Abbiegeverboten, Parkplatzabbau, Versätzen und Tempo30-Regimes will man den Autofahrern das Autofahren vermiesen, um sie auf andere Verkehrsmittel umzuerziehen. Die Einführung solcher Massnahmen wird jeweils mit einem Deckmantel versehen. Da das Versprochene aber nach der Realisierung noch nie eingetroffen ist, hat sich die Begründung für Verkehrsbehinderung im Verlaufe der Jahre immer wieder geändert. Anfangs wurden kapazitätsmindernde Strassenbauprojekte mit «Erhöhung der Verkehrssicherheit» begründet, später mit «Lärmsanierung» und neuerdings verschleiert man Verkehrsbehinderung als «Massnahmen zur Hitzemilderung». Man muss wahrlich kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass sich auch dieses jüngste Versprechen nicht manifestieren wird.

Verkehrsschikanen haben Kostenfolgen
Im blindwütigen Kampf gegen den Autoverkehr hat Rot-Grün auch komplett vergessen, dass die Strassen nicht nur von Autofahrern benützt werden. Denn auch der öffentliche Verkehr sowie die Blaulichtorganisationen sind auf gut funktionierende Verkehrsinfrastrukturen angewiesen, um ihren Leistungsauftrag zu erfüllen. Wird das Auto ausgebremst, wird auch der strassengebundene ÖV sowie die Polizei, die Feuerwehr und der Rettungsdienst ausgebremst. Bei den Blaulichtorganisationen kann jede Minute Verlustzeit über Leben und Tod entscheiden, beim öffentlichen Verkehr führt jede Minute Verspätung zu einer Störungskumulation und letztendlich zu einer Beeinträchtigung der gesamten Betriebslage. Um die Angebotsqualität zumindest teilweise aufrecht zu erhalten, braucht es deshalb zusätzliche Mittel insbesondere zur Flottenvergrösserung. Allein die Stadt Zürich veranschlagt, dass durch Einführung von flächendeckend Tempo 30 rund 70 Millionen Franken Einmalkosten sowie jährlich 20 Millionen Franken zusätzliche Betriebskosten anfallen werden, um die Fahrpläne nicht ausdünnen zu müssen. Aber selbst bei Aufrechterhaltung der Kursfolgezeiten können Reisezeitverluste und somit die Attraktivitätseinbusse des öffentlichen Verkehrs nicht kompensiert werden.

Städte sollen Mehrkosten selber tragen
Und hier liegt die Krux. Der Zürcher Verkehrsverbund ist so konzipiert, dass die Mehrkosten im öffentlichen Verkehr auf alle Verbundsgemeinden verteilt werden. Setzen die rot-grünen Städte kapazitätsmindernde Massnahmen um, werden auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im übrigen Kantonsgebiet zur Kasse gebeten. Diese Ungerechtigkeit will die «ÖV Initiative» bekämpfen. Sie fordert die Einführung des Verursacherprinzips. Der Kanton soll Förderungsmassnahmen davon abhängig machen, dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt wird. Oder im Klartext: Wenn Städte wie Zürich oder Winterthur den öffentlichen Verkehr durch Verkehrsbehinderungsmassnahmen verteuern, sollen sie gefälligst auch selber ins Portemonnaie greifen, und nicht die Einwohnerinnen und Einwohner von Sternenberg!

Artikel erschienen am 28.10.2022 in der Zeitung «Der Zürcher Bote»