Roland Scheck

Züri-Fäscht nicht gefährden – zum Ersten

DRINGLICHES POSTULAT von Marc Bourgeois (FDP, Zürich), Beatrix Frey-Eigenmann (FDP, Meilen) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 11. Juli 2022

Der Regierungsrat wird aufgefordert, seinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen des ZüriFäschts geltend zu machen, entsprechend dem finanziellen und übrigen Engagement des Kantons beim Züri-Fäscht.

Insbesondere soll er sich dafür einsetzen, dass Feuerwerke sowie Flugshows auch künftig möglich sind. Damit soll die Zukunft des Züri-Fäschts gesichert werden.

Dabei ist rasches Handeln angezeigt, weil die Planungen rund um das Züri-Fäscht bereits weit fortgeschritten sind und gerade die während der Corona-Pandemie gebeutelten Anbieter jetzt Planungssicherheit brauchen.

Begründung:
Die erste Durchführung des Züri-Fäschts im Jahr 1951 erfolgte anlässlich des 600-JahreJubiläums des Beitritts des Kantons Zürich zur Eidgenossenschaft. Obwohl das Fest aus naheliegenden Gründen in der Kantonshauptstadt durchgeführt wird, richtet sich dieses grösste Volksfest der Schweiz an die gesamte Kantonsbevölkerung, an Jung und Alt, was auch am grossen Engagement des ZVV abgelesen werden kann. 75 Prozent der rund 2 Mio. Gäste kommen aus Stadt und Kanton Zürich.

Der kantonale Bezug zeigt sich auch darin, dass sich der Kanton Zürich gemäss stadträtlicher Weisung auch im Jahr 2023 an den Kosten beteiligen will, diesmal voraussichtlich mit 800‘000 Fr. (zusätzlich zu Gebührenerlassen, Eigen- und Sachleistungen). Dieser Betrag ist rund doppelt so hoch wie der von der Stadt Zürich beigesteuerte Betriebsbeitrag, wobei die Stadt Zürich zusätzlich Eigenleistungen und Gebührenerlasse im Umfang von rund drei Mio. Fr. beisteuert, die teilweise aber keine echten Mehrkosten darstellen.

Das Züri-Fäscht generiert in den Wirtschaftsraum Zürich eine direkte Wertschöpfung von rund 370 Millionen Franken. Dagegen halten sich die ökologischen Folgewirkungen in engen Grenzen, zumal am Festwochenende alternative Umweltbelastungen wegfallen.

Nun droht am 13. Juli 2022 ein Beschluss des Stadtzürcher Gemeinderats, der die beiden Hauptattraktionen des Züri-Fäschts, namentlich die Flugshows und spätestens ab der nächsten Durchführung auch das Feuerwerk, verbieten will. Dabei machen die Flugshows lediglich 0,2 Prozent des CO2-Ausstosses des Züri-Fäschts aus (Quelle: Myclimate). Überdies ist ohnehin geplant, mit CO2-freiem Kerosin zu fliegen. Wenn nur jeder 1000. Besucher aufgrund des Wegfalls des Züri-Fäschts am Festwochenende in ein Flugzeug steigt, dürfte sich der erhoffte ökologische Effekt ins Gegenteil verdrehen.

Auch die drei Feuerwerke tragen nur 0,2 Prozent zum CO2-Ausstoss des Fests bei, aufgrund des wegfallenden Verkehrs zudem zu einer Senkung der Feinstaubbelastung in der Stadt. Und auch sonst hat der Verein Zürcher Volksfeste hat alles Erdenkliche unternommen, um die Umweltbelastung des Fests so tief wie möglich zu halten.

Angesichts dieses Argumentationsnotstands meinen die Treiber hinter dem erwähnten Gemeinderatsbeschluss, es gehe halt darum, ein "Zeichen zu setzen". Wir sind der Ansicht, dass man solch nachweislich wirkungslose Zeichen nicht auf Kosten der Bevölkerung setzen sollte. Und es nach den für die Bevölkerung stark einschränkenden Corona-Zeiten und der Verschiebung des Züri-Fäschts 2022 nicht falsch wäre, im Jahr 2023 wieder mal ein Fest zu feiern, das diesen Namen verdient hat.

Mit ihrem Vorgehen gefährdet eine knappestmögliche Mehrheit einer städtischen Legislative dieses Fest für die gesamte Kantonsbevölkerung, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit, aber auch dessen Bewilligungsfähigkeit (Stichwort Crowd Management) direkt. Angesichts der obigen Ausführungen kann dies dem Kanton nicht egal sein.

KR-Nr. 241/2022