Roland Scheck

Wahl eines Nichtjuristen als Leitenden Oberjugendanwalt

ANFRAGE von Marion Matter (SVP, Meilen) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 30. Oktober 2023

Der Regierungsrat hat am 5. Juli 2023 Roland Zurkirchen, derzeit Direktor der Untersuchungsgefängnisse des Kantons Zürich, als neuen Leitenden Oberjugendanwalt gewählt. Damit ist der Gewählte per 1. April 2024 Chef der Jugendstrafrechtspflege und Nachfolger von lic. iur. Marcel Riesen-Kupper. Roland Zurkirchen absolvierte unter anderem die Ausbildung zum Sozialarbeiter FH, verfügt jedoch nicht wie sein Vorgänger über ein Studium der Rechtswissenschaften.

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
  1. Wie lautete das konkrete Anforderungsprofil für die entsprechende Vakanz per 1. April 2024?
  2. Wo wurde das Stelleninserat publiziert bzw. über welche Kanäle wurde nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin gesucht?
  3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben ihr Dossier eingereicht und über welchen konkreten beruflichen Hintergrund bzw. Ausbildung verfügten diese Personen?
  4. Weshalb fiel die Wahl auf einen Bewerber, welcher zwar einen Erfahrungsschatz im Strafvollzug aufweisen kann, jedoch offenkundig über kein Studium der Rechtswissenschaften sowie Erfahrungen im Bereich der Jugendstrafrechtspflege verfügt, obwohl bereits die Bezeichnung «Leitender Oberjugendanwalt» eine entsprechende Ausbildung voraussetzt?
  5. Aus welchen Gründen erachtet es der Regierungsrat offensichtlich als nicht zwingend, dass der Leitende Oberjugendanwalt über ein Jurastudium verfügt, obschon er in seiner Funktion die Oberaufsicht über die Jugendstrafrechtspflege innehat und somit Juristinnen und Juristen vorsteht und fundierte Kenntnisse der Rechtswissenschaften nötig sein dürften?
  6. Inwiefern kann nach Ansicht des Regierungsrates ein Nichtjurist die Gesamtverantwortung und eine einheitliche Rechtsanwendung der Zürcher Jugendstrafrechtspflege, die Vertretung vor höheren Gerichten bis ans Bundesgericht, die Qualitätssicherung für die Leistungen der Jugendanwälte sowie die Inspektionsaufgabe gegenüber den Jugendanwälten etc. wahrnehmen?

KR-Nr. 351/2023