Roland Scheck

Aufsicht des Kantons über die Gemeindebehörden

DRINGLICHE ANFRAGE von Martin Arnold (SVP, Oberrieden), Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) und Roland Scheck (SVP, Zürich) sowie Mitunterzeichnende
Die Vorgänge rund um den Parkplatzstreit in der Stadt Zürich scheinen staatspolitisch besorgniserregende Formen anzunehmen. Als Folge davon wird auch der historische Parkplatz-Kompromiss, mit welchem die Diskussion versachlicht werden konnte, in Frage gestellt. Die Vorwürfe, die nun von der IG Pelikan anhand eines Gutachtens gegen die Stadt erhoben wer-den, wiegen schwer. Offenbar hat bereits die GPK der Stadt Zürich Ungereimtheiten festgestellt. Aber weder Bezirksrat, Stadtrat, GPK noch das Parlament haben trotz dieser Feststellungen etwas unternommen. Sollte der im Gutachten «Spühler» geschilderte Sachverhalt zutreffen, wäre dies ein wohl einmaliger Vorgang in unserem direktdemokratischen System und eine grobe Verletzung der Gewaltenteilung. Eine lückenlose Klärung und das Einschreiten der Oberaufsicht scheinen unumgänglich.

Daher bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welches Vorgehen zur Überprüfung der schwerwiegenden Vorwürfe müsste gemäss den gesetzlichen Vorgaben gewählt werden? Welche Gesetze sind in diesem Zusammenhang relevant?
  2. Welche Rolle haben oder hätten dabei gemäss geltendem Recht folgende Stufen der Aufsicht zu übernehmen:
        a) Parlamentarische Aufsicht
        b) Stadtrat
        c) Bezirksrat
        d) Kantonale Behörden und Ämter
        e) Weitere Stellen
  3. Welche Rolle hat in diesem Zusammenhang der Kanton als Oberaufsicht über die Gemeinden unseres Kantons?
  4. Beabsichtigt der Regierungsrat die in Frage 3 beschriebene Rolle auch gegenüber der Stadt Zürich einzunehmen?
  5. Inwieweit ist auch der Kanton selber durch die Genehmigung des kommunalen Verkehrsplans der Stadt Zürich durch den Regierungsrat in den Fall involviert?
  6. Ist der Kanton aufgrund dessen verpflichtet, aktiv zu werden?
  7. Welche Schritte der zuständigen kantonalen Behörden und Ämter wurden bereits eingeleitet?

Begründung der Dringlichkeit:

Die erhobenen Vorwürfe wiegen schwer, möglicherweise ist sogar eine Volksabstimmung aufgrund falscher oder fehlender Angaben durchgeführt worden. Das Vertrauen der Stimmberechtigten kann nur durch rasche und vollständige Klärung der tatsächlichen Sachverhalte wieder hergestellt werden.